Europawahl am 9.Juni 2024

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen Mitgliedsstaaten am 9. Juni 2024 durchgeführt. Von Österreich können bei der Europawahl 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. 

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie als nicht Österreichische EU-BürgerIn mit Hauptwohnsitz in Feistritz im Rosental die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament wählen wollen, sind sie nur wahlberechtigt (aktives Wahlrecht), wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen bzw. gestellt haben. 

Der Antrag ist bis 26. März 2024 (Stichtag) beim Gemeindeamt Feistritz im Rosental, (Hauptwohnsitzgemeinde) einzubringen. 

 

Wenn Sie die Abgeordneten Ihres Heimatlandes wählen wollen, setzen Sie sich mit Ihrer Botschaft/Konsulat in Verbindung.

Achtung!
ÖsterreicherInnen, die am Wahltag 16 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz im Inland haben, sind automatisch wahlberechtigt.

 

Informationen des Innenministeriums in verschiedenen Sprachen:

https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx